Lebenshilfe Höxter - Werkstätten und Kita gGmbH
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Informationen zur Anmeldung in unserer Kindertagesstätte Anmeldungen für den heilpädagogischen Bereich, also für Kinder mit Behinderungen, sind an keine festen Zeiten gebunden. Es besteht für Sie die Möglichkeit, Ihr Kind während des gesamten Kindergartenjahres (August bis Juli des Folgejahres) anzumelden. Aufgenommen werden können Kinder in der Regel zwischen 3 und 6 Jahren. Die Aufnahme eines Kindes unter drei Jahren ist nicht der Regelfall und muss mit dem Landesjugendamt gesondert beantragt werden. Grundsätzlich ist jede Aufnahme gebunden an eine Kostenzusage des Landesjugendamtes. Diese zu erwirken, dauert in der Regel einige Wochen. Anmeldungen für den Regelbereich, also Anmeldungen für Kinder ohne Behinderungen, werden über das Portal Kita-Planer des Kreises Höxter entgegen genommen. Eltern können ihre Kinder ab dem Zeitpunkt der Geburt in diesem Kita-Planer, der für alle Kindertageseinrichtungen im Kreisgebiet Höxters gilt, online anmelden und verschiedene Kindertagesstätten als mögliche Einrichtung – auch mit einem Prioritätswunsch – auswählen. Wichtig: Die Anmeldung für das jeweilige Kita-Jahr muss spätestens Anfang November des VORJAHRES erfolgen, da Mitte November die jeweiligen Bedarfe mit dem Jugendamt des Kreises Höxter verbindlich abzustimmen sind. Alle Anmeldungen, die zu diesem Zeitpunkt nicht im Kita- Planer stehen, können nur berücksichtigt werden, wenn in der Kita für das kommende Kita-Jahr noch freie Plätze zu belegen sind! Auch die gewünschte Stundenzahl wird dort von den Eltern angegeben. Bitte beachten Sie aber, dass nur im Rahmen der in der Kita möglichen Belegungsalternativen (45 - Stunden oder 35 - Stunden (vormittags-nachmittags) gewählt werden kann. Sollte im Verlauf eines Kita-Jahres (August bis Juli des Folgejahres) in einer Kita noch ein Platz unbelegt sein und die Personalausstattung ausreichen, könnte ausnahmsweise auch im laufenden Kita-Jahr aufgenommen werden. Da beide Bedingungen erfüllt sein müssen, kann hierüber nur im Einzelfall und nach Rücksprache mit den Kostenträgern entschieden werden. Im Regelbereich können Kinder von 2 Jahren bis zum Schuleintrittsalter aufgenommen werden.